Die Besiedlung und Bevölkerung der Stadt Arensburg im letzten Viertel des 18. Jh.
Jaak Rand
Die Campenhausens-Periode in der Geschichte der Stadt Arensburg (Kuressaare) ist in der Literatur als eine der wichtigsten Perioden in der Stadtgeschichte behandelt worden. Mit seinem Namen ist eine Reihe von Neuerungen und Umgestaltungen im Stadtleben verbunden. Dabei sind mehrere wesentliche und gründliche Veränderungen wegen der Neuerungen im im Hintergrund geblieben. Unter den anderen könnte man die Bereiche, die Besiedlung und Bevölkerung der Stadt betreffen, nennen.
Die Besiedlungsgeschichte der estnischen Städte haben viele Historiker geforscht. Besonders gründlich hat man die grösseren Städte, wie Reval (Tallinn) und Dorpat (Tartu) behandelt. Dagegen fehlen praktisch solche Forschungsarbeiten über die kleineren Provinzstädte, darunter auch über Arensburg. Teilweise hat man diese Problematik im vorhandenen Vortrag zu fassen versucht. Unter Betracht sind die charakteristischen Züge der Besiedlung der Stadt Arensburg und die stattgefundenen Veränderungen in der Zeitspanne von den 1770-er Jahren bis zur Jahrhundertwende genommen worden.
Im Vortag hat man den Problemenkreis von drei miteinander verbundenen Aspekten betrachtet, nämlich:
- das Stadtsiedlungsgebiet;
- die Umwandlungen in der Innensiedlung;
- die Veränderungen in der Bevölkerung.
- Beim Betrachten des Territoriums entsteht als erstes Problem das Fehlen des konkret begrenzten Stadtgebiets. Es gibt keine MögLichkeit, das Stadtgebiet aus dem juristischen Aspekt als eine konkrete territoriale Einheit anzusehen. Es ist die einzige reale Möglichkeit, das als eine Gesamtheit von Plätzen zu behandeln. Die Lösung für dieses Problem geben die Landesregulierungsarbeiten auf Ösel. Als Ergebnis dieser Arbeiten wird im letzten Zehntel des 18. Jh. die Stadtgrenze fixiert. So kann die Stadt später als eine konkrete territoriale Einheit betrachtet werden.
- In der Innensiedlung der Stadt finden die wesentlichsten Umwandlungen dank der Regulierungsarbeiten statt. Das Problem der eigentümerlosen Plätze, das bisher der Stadt eine grosse Gefahr dargestellt hat, wird gelöst. Durch das Feststlegen der Stadtgrenze wird auch der juristische Status der traditionell mit der Stadt verbundenen Badeorte konkretisiert. Dank dem Schaffen des Stadtteils Tori, dem Anschluss der Wiese Loode und des Stadtteils Roomassar zu den Stadtländereien bekommt die Stadt Arensburg eine solche Territoriumgrösse, die für das ganze 19. Jh. unverändert bleibt. Als Ergebnis der Regulierungsarbeiten werden die Eigentumsrechte der Stadt und des Staates, darunter die Zugehörikeit des Hafens und der Burg fixiert.
- Beim Betrachten der Bevölkerung sind vorzugsweise die strukturelle Zusammensetzung und die Prozesse in der Menschenzahl verfolgt worden. Unter den Amtspersonen kann man während der unter Betracht Amtspersonen gewesenen Jahre die innerliche Gruppierung und ständige Vergrösserung des Anteils der Unterbeamten feststellen. Die Zahl des Adels und adeligen Beamten in der Seelenliste hat sich zum Ende der zu verfolgenden Periode zum Minimum vermindert. Dieselbe Verkleinerung kann man auch in der Zahl der höheren Beamten feststellen. Die unter den Kaufleuten vorkommenden Veränderungen sind direkt mit der Verminderung der Bedeutung Arensburgs als Hafen- und Handelsstadt verbunden. Ihre Tätigkeit beendet die Mehrheit der in der I. und II. Gilde tätig gewesenen Kaufleute und einzig bleibt die Mitgliedschaft der III. Gilde erhalten, die sich hauptsächlich mit Kleinhandel beschäftigte. Als eine charakteristische Erscheinung für diese Zeitspanne ist eine wesentliche Verkleinerung der Gesamtzahl der Gildenmitglieder zu vermerken, da die Grosshändler Kleinstädte verliessen und in die Grossstädte übersiedelten.
Verständlich ist es unmöglich, wegen der begrenzten Zeitspanne den Umfang der beschriebenen Prozesse einzuschätzen, doch kann man viel besser die Wirkung dieser Periode auf die Entwicklung Arensburgs erschliessen.